Seit einigen Wochen gibt es eine automatische Gesichtserkennung auf Facebook: Wer etwa ein Foto der letzten WG-Party hochlädt, bekommt direkt Vorschläge von der Social-Media-Plattform, welche Personen auf dem Bild zu sehen sind und verlinkt werden können. Wer das verhindern möchte, muss die Funktion umständlich abstellen (unter Privatsphäre-Einstellungen, dann Funktionsweise von Markierungen). Dieser Mechanismus entspricht nicht den deutschen und europäischen Regelungen zum Datenschutz. Jedenfalls laut dem Hamburger Datenschützer Johannes Caspar, der nun offiziell in den Kampf gegen den virtuellen Giganten von Mark Zuckerberg zieht.
Sein Unternehmen verkündete, rechtliche Schritte gegen die automatische Gesichtserkennung seien vollkommen sinnlos, da sie mit den europäischen Datenschutzgesetzen im Einklang stünde. Doch wer Daten erhebt und verarbeitet, die für biometrische Gesichtsprofile nötig sind – und das tut die Software von Facebook – der muss seine Nutzer darüber informieren und eine unmissverständliche Einwilligung einholen. Das ist in der Tat nicht passiert. Mögliche Konsequenzen eines Rechtsstreits wären eine saftige Geldbuße für Facebook oder sogar ein Verbot, die Software zur automatischen Gesichtserkennung weiterhin einzusetzen.
Zunächst hatte der Hamburger Datenschützer dem US-amerikanischen Unternehmen eine Frist gesetzt, um seine Nutzer über die biometrische Technik zu informieren und für alle Nutzerfotos, die bereits für diese Datenbank benutzt wurden, eine nachträgliche Einwilligung einzuholen. Eine Sprecherin der beliebtesten Social-Media-Plattform kritisierte Caspar und verwies darauf, dass sie ihm unterschiedliche Vorschläge vorgelegt hätten, die er alle nicht akzeptiert habe. Facebook plant nun eine pauschale Einwilligung in alle Nutzungsbedingungen der Seite, anstatt seperat über die automatische Gesichtserkennung zu informieren. Diese Lösung betrifft allerdings nur neue Benutzer – die bislang rund 20 Millionen angemeldete Nutzer, deren Fotos ohne unmissverständliche Einwilligung benutzt werden, könnten Facebooks erste große juristische Niederlage bedeuten.

