Geldverleih: Vorsicht vor Nepp im Internet

15. Januar 2012 Verfasst von: Saskia Kategorie:Medien & Internet

Geld leihen © Serg Zastavkin - Fotolia.com

Geld leihen © Serg Zastavkin - Fotolia.com

Wer sich im Internet unter dem Thema “Geldverleih” umsieht, stößt auf eine Menge von Seiten, die sich damit zu beschäftigen scheinen. Fraglich ist jedoch, welchem der Vielzahl an Angeboten hierbei wirklich zu trauen ist. Bei genauerem Hinsehen wird oftmals schnell klar, dass es sich bei den wenigsten tatsächlich um seriöse Webseiten handelt.

Zum einen finden sich bei der Suche nach Geldverleih jene Seiten, die sowohl Kapitalgeber als auch -sucher nutzen, um entsprechende Angebote aufzustellen. Die Eingangsseiten locken zumeist mit allerlei Vielversprechendem, für mehr Informationen jedoch muss der Nutzer zunächst einmal zahlen – vor allem, wenn es sich dabei um seinen Geldsuchenden handelt. Oftmals zeigen diese Seiten sehr alte Einträge, die zudem wenig echt erscheinen.

Ein Blick ins Impressum kann bei Unklarheiten manchmal sehr hilfreich sein. Denn so lässt sich zum Teil feststellen, dass einige Seiten absolut anonym betrieben werden.

Webseiten mit ganzen Katalogen und Linksammlungen sind daran zu erkennen, dass sich dort in vielfacher Ausführung Werbeanzeigen bemerkbar machen. Diese gibt es zu Tausenden in den Suchmaschinen und verweisen ihrerseits wiederum nur auf sämtliche weitere Anbieter, die sich unter den Suchergebnissen der Sucmaschine finden. Hier geht es einzig darum, den Betreibern der Seite den Umsatz zu sichern durch Anklicken der Werbeanzeigen.

Auch im Bereich der kostenlosen Kleinanzeigen heißt es, genauer hinzusehen, wobei sich Anbieter zum Teil hinter schwer überprüfbaren E-Mail-Adressen verstecken.

Die eigene Hausbank sollte natürlich die allererste Anlaufstelle für einen Kreditwunsch sein. Eine gute Alternative zu Banken stellen jedoch auch seriöse Kreditmarktplätze und Vergleichsportale im Internet dar. Um diese auch zu erkennen, sollten angegebene Adressen zunächst geprüft werden. Auf Impressum, genaue Informationen der Webseite und mögliche Referenzen ist ebenfalls zu achten. Ein seriöser Anbieter hat nichts zu verstecken und so befindet sich auch der Nutzer auf der sicheren Seite.

USA – Bald Internetzensur?

6. Januar 2012 Verfasst von: Saskia Kategorie:Medien & Internet

 

© cirquedesprit - Fotolia.com

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In einigen Ländern der Welt  ist  eine Internetzensur nichts Neues oder gar  Ungewöhnliches. In den USA schon.  Gedrängt vom Lobbying der Filmindustrie, hat der US-Kongress zwei Gesetzesentwürfe vorgestellt die die Struktur des Internets massiv bedrohen.

Namentlich heißen sie “Stop Online Piracy Act” (SOPA) und Protect IP Act (PIPA) und entworfen wurden sie zum Schutz des Urheberrechts im Internet. Unterstützt wird die Initiative durch zahlreiche Filmfirmen,  die Gewerkschaften der Schauspieler und Drehbuchautoren, sowie den Film-Distributoren. Am 24. Januar sollen die US-Senatoren über den Protect IP Act abstimmen, während zur gleichen Zeit der Justizausschuß des Repräsentantenhauses über den SOPA diskutieren wird. Sinn und Zweck des PIPAs ist es, künftig rechtliche Schritte gegen ausländische Interseiten einleiten können, wenn diese Links zu raubkopierten Filmen zeigen. Der SOPA hingegen erlaubt Rechteinhabern in Hollywood gegen Provider vorgehen zu dürfen, wenn diese illegale Inhalte auf ihrem Server haben.

Die Gegner der Gesetzesentwürfe haben sich bereits zusammen geschlossen. Ihrer Meinung nach würden die Acts stark über ihr Ziel hinausschießen und drohen, die Struktur des Internets zu zerstören.  Einige große US-Netzkonzerne drohen sogar, ihren Service zeitweise lahmzulegen. Wikipedia-Gründer Jimmy Wales startete eine Online-Debatte zu dem Thema. Die Internetriesen Google, Facebook, Amazon, Ebay und Twitter  wollen ihre User auf eine vorgeschaltete Seite mit Protestaufforderungen umleiten oder gar statt der regulären Webseite die “zensierte” Version von Facebook und Co. anzeigen. Auch Datenschützer und Hacker warnen vor SOPA und vor allem vor einer  zu schnellen Umsetzung von Gesetzesentwürfen dieser Art, da die Folgen noch überhaupt nicht absehbar sind.

Selbst der deutsche Internetprovider 1&1 warnte seine Kunden in einer Mail vor dem Lobbyismus der Film- und Musikindustrie und der dadurch drohenden Zensierung des Internets. Auf dem Hacker-Kongress 28C3 denken Hacker sogar schon darüber nach, eigene Strukturen der Datenübermittlung aufzubauen, wie etwa ein eigenes Funknetz. Eine Arbeitsgruppe im Netz bastelt jetzt schon an der notwendigen Antennentechnik.

Datenklau bei Smartphones möglich?

2. Dezember 2011 Verfasst von: Saskia Kategorie:Datenschutz

Smartphines © Scanrail - Fotolia.com

Smartphines © Scanrail - Fotolia.com

Smartphones entwickeln sich zum neuen besten Freund vieler Menschen. Allerdings ist jetzt herausgekommen, dass die Handybesitzer_innen nicht alles über ihren Begleiter wissen. Denn oft ist in den Smartphones eine Software versteckt, die alle möglichen Daten aufzeichnet. Zum Beispiel auch Texteingaben, obwohl diese eigentlich verschlüsselt werden sollten. Das Programm heißt, wie das dazugehörige Unternehmen “Carrier IQ”. Ungefähr 141 Millionen Smartphones haben die Software installiert und sie lässt sich nicht stoppen, ohne das gesamte Betriebssystem auszutauschen. Und das Programm kann viel: neben Standortinformationen kann es Anrufe, SMS und auch das Aufrufen von Apps aufzeichnen und sogar Audioaufnahmen machen und die Eingaben auf der Tastatur mitschneiden. Letzteres bestreitet die Firma Carrier IQ. Das Programm wurde entwickelt, um die Stabilität und die Qualität von Hardware und Netzwerken zu verbessern. Deswegen sammele sie Informationen bei Abstürzen und weiteren Fehlfunktionen und sende sie an die Provider oder Hersteller, so die Firma. Allerdings zeigt der Android-Entwickler Trevor Eckhart in einem Internetvideo, dass Carrier IQ anscheinend schon Texteingaben protokolliert. Die von ihm bei Google eingegebenen Worte “Hello World” sind im von Carrier IQ angelegten Protokoll im Klartext zu sehen. Während HTTPS den Text beim Absenden verschlüsselt, kann Carrier IQ die Buchstaben schon beim Eingeben speichern und unterläuft so das HTTPS-Protokoll. Im Video zeigt Eckhart auch, wie er das Programm auf seinem Smartphone gefunden hat. In einer Fabrikversion zeigt sich Carrier IQ in der Statusleiste den Nutzer_innen, bei Fehlfunktionen und Abstürzen. Bei den bisher verkauften Geräten bleibt das Programm allerdings versteckt.

Allerdings konnte Eckhart nicht nachweisen, dass die aufgezeichneten Daten irgendwohin schickt, deswegen beschränkt sich seine Beschwerde bei dem Unternehmen darauf, zu fordern, dass Carrier IQ transparenter werde und die Nutzer_innen darüber aufgeklärt werden. Außerdem ist nicht klar, ob das Programm auch außerhalb der USA auf den Smartphones installiert ist. Mithilfe einer von Eckhart entwickelten Software können fortgeschrittene Nutzer_innen das aber selbst herausfinden.

Mobbing im Internet

17. November 2011 Verfasst von: Richard Kategorie:Medien & Internet
© Klaus-Peter Adler - Fotolia.com

© Klaus-Peter Adler - Fotolia.com

Da wo Menschen regelmäßig aufeinander treffen passiert es leider immer wieder, dass es zu Mobbingsituationen kommt. Besonders in der Schule kann es Kinder und Jugendliche in ihrer ohnehin schon schwierigen Lebensphase schwer  belasten und auch schwerwiegende Folgen haben. Neben dem direkten Mobbing auf dem Pausenhof bietet das Internet jetzt noch mehr Möglichkeiten jemanden zu verleumden und zu beleidigen. Manch ein Jugendlicher, der im sozialen Netzwerken gemobbt wird, versucht seine Eltern zu einem Umzug zu überreden. Vor den Daten, die im Internet kursieren, kann man allerdings durch einen Ortswechsel nicht fliehen.

Darin liegt die besondere Schwere des Internetmobbings. Deswegen ist Aufklärung besonders wichtig. Armin Schlender, Geschäftsführer des Landesrates für Kriminalitätsprävention meint, Jugendliche sollten mehr Acht geben und nicht unbefangen auch sehr persönliche Informationen im Netz preisgeben. Der Landespräventionspreis in Schwerin ging dieses Jahr an drei Initiativen, die sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche lernen und darauf achten, wie sie das Internet richtig und sicher nutzen können. Das waren die Projekte “Netzwerk Star”, “Safernet” und “Recht und Unrecht im Internet”.

Bisher gibt es noch keine Zahlen über Mobbing im Internet. Allerdings ist bekannt, dass es oft auf sozialen Netzwerken wie StudiVZ, SchülerVZ und Facebook zu bloßstellenden, beleidigenden und diffamierenden Einträgen, also Cyber-Mobbing kommt. Dabei gibt es Fälle von beleidigenden Nachrichten und Kommentaren, peinlichen Fotos und Videos, die verbreitet werden bis hin dazu, dass gefälschte Profile angelegt werden. Ein besonderes Problem beim Mobben im Internet ist, dass die Täter_innen Möglichkeiten haben, anonym zu bleiben. Doch auch die Täter_innen müssten darüber aufgeklärt werden, dass Mobbing eine strafbare Handlung sein kann und das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

Gesichtserkennung bei Facebook nicht rechtlich

14. November 2011 Verfasst von: Maximilian Kategorie:Medien & Internet

Seit einigen Wochen gibt es eine automatische Gesichtserkennung auf Facebook: Wer etwa ein Foto der letzten WG-Party hochlädt, bekommt direkt Vorschläge von der Social-Media-Plattform, welche Personen auf dem Bild zu sehen sind und verlinkt werden können. Wer das verhindern möchte, muss die Funktion umständlich abstellen (unter Privatsphäre-Einstellungen, dann Funktionsweise von Markierungen). Dieser Mechanismus entspricht nicht den deutschen und europäischen Regelungen zum Datenschutz. Jedenfalls laut dem Hamburger Datenschützer Johannes Caspar, der nun offiziell in den Kampf gegen den virtuellen Giganten von Mark Zuckerberg zieht.

Sein Unternehmen verkündete, rechtliche Schritte gegen die automatische Gesichtserkennung seien vollkommen sinnlos, da sie mit den europäischen Datenschutzgesetzen im Einklang stünde. Doch wer Daten erhebt und verarbeitet, die für biometrische Gesichtsprofile nötig sind – und das tut die Software von Facebook – der muss seine Nutzer darüber informieren und eine unmissverständliche Einwilligung einholen. Das ist in der Tat nicht passiert. Mögliche Konsequenzen eines Rechtsstreits wären eine saftige Geldbuße für Facebook oder sogar ein Verbot, die Software zur automatischen Gesichtserkennung weiterhin einzusetzen.

Zunächst hatte der Hamburger Datenschützer dem US-amerikanischen Unternehmen eine Frist gesetzt, um seine Nutzer über die biometrische Technik zu informieren und für alle Nutzerfotos, die bereits für diese Datenbank benutzt wurden, eine nachträgliche Einwilligung einzuholen. Eine Sprecherin der beliebtesten Social-Media-Plattform kritisierte Caspar und verwies darauf, dass sie ihm unterschiedliche Vorschläge vorgelegt hätten, die er alle nicht akzeptiert habe. Facebook plant nun eine pauschale Einwilligung in alle Nutzungsbedingungen der Seite, anstatt seperat über die automatische Gesichtserkennung zu informieren. Diese Lösung betrifft allerdings nur neue Benutzer – die bislang rund 20 Millionen angemeldete Nutzer, deren Fotos ohne unmissverständliche Einwilligung benutzt werden, könnten Facebooks erste große juristische Niederlage bedeuten.

Wikipedia wächst und gedeiht

26. Oktober 2011 Verfasst von: Maximilian Kategorie:Medien & Internet

Quelle: Flickr/Octavio Rojas

Quelle: Flickr/Octavio Rojas

“Wikipedia” knackt die 20-Millionen-Artikel-Grenze. Die Internet-Enzyklopädie verzeichnet damit in seinen mehr als 280 Sprachversionen bis zu 100 Mal mehr Stichworte als jedes andere Nachschlagewerk.

Somit entfallen allein auf die deutschsprachige Seite von “Wikipedia” mehr als 1,3 Millionen Artikel, womit sie nach der englischen Version mit 3,5 Millionen Artikeln die zweitgrößte ist.

Im kommenden Jahr soll “Wikipedia” etwa 10 Jahre nach dem Start des Internet-Nachschlagewerkes nun mit einer besseren Technik versehen werden. Sechs “Weltklasse-Programmierer” sollen unter anderem daran arbeiten. Zu Einzelheiten wurde sich bisher jedoch nicht geäußert.

In 280 Sprachen ist “Wikipedia” inzwischen online. Der Gegensatz zu klassischen Lexika wie z.B. dem “Brockhaus” gibt es keine angestellten Redakteure die, die Einträge schreiben, sondern jedermann kann Artikel anlegen und verändern.

Die Befürworter von “Wikipedia”, welche sich unter anderem in Vereinen wie Wikimedia zusammengetan haben, kritisieren schon länger die fehlende Vernetzung unter den diversen Sprachversionen. Denn bisher müssen Autoren selbst die Verweise einbauen. Aber vielleicht wird sich dieses Problem bald erledigt haben, wenn wie in den Unterlagen des geplanten Projekts in Berlin beschrieben,ein Algorithmus dafür entwickelt wird.

Sicherheit im Internet

15. September 2011 Verfasst von: Maximilian Kategorie:Datenschutz

Angriffe auf PCs und Internetviren gibt es mittlerweile seitdem es das Internet an sich gibt. So sind Angriffe keine Seltenheit mehr. Laut mehreren Studien ist jeder einzelne PC in Deutschland mit durchschnittlich 7 Viren infiziert. So muss man sich nach wie vor in Acht nehmen vor eventuellen Angriffen. Sehr gefährlich sind dabei auch die Pishing-Angriffe, da die wichtige Daten wie Kreditkartennummer und Geheimzahlen herausfinden und dann an den Absender weitergeben.

Jedoch lassen neue Studien vor allem Deutsche aufatmen. So ist die Anzahl der kriminell missbrauchten Rechner stark zurück gegangen. Letztes Jahr befand sich Deutschland dort im weltweiten Vergleich noch auf dem 4. Platz und konnte sich jetzt ein wenig bis auf den 7ten Platz fallen lassen. Vor allem das Nutzen der Botnetze, bei dem unwissende Rechner zum abschicken von Spam Mails eingespannt werden wurde stark reduziert und eingedämmt. Des weiteren kommt noch hinzu, dass die meisten Systeme und Rechner die in den letzten Jahren bekämpft wurden nicht wieder zurückkehrten und man sich somit neuen Bedrohungen widmen konnte. So werden die verbreitetsten Bedrohungen “Zombie-Rechner” genannt, da diese ohne das Wissen des Eigentümers Spam verschicken. Weltweit soll es von diesen Exemplaren über 10 Millionen geben, was eine erschreckend hohe Zahl ist.

Ein weiteres Problem stellen nun jedoch ganz neu die Smartphones dar. Diese werden zunehmend als mobiles Internet genutzt und haben gleichzeitig sensible Daten auf dem Speicherchip. Das Problem dabei ist vor allem, dass diese nur mit einem Sicherheitssystem was dem Stand von 1998 entspricht ausgerüstet sind. Vor allem wenn sich die Smartphone immer mehr zur virtuellen Geldbörse entwickeln könnte das sehr gefährlich werden, da das Online Banking eine große Angriffsfläche bietet und somit neue Kriminelle magisch anzieht.

Rechtssicherheit: Wie die Werbung zum Spam werden kann

13. Juli 2011 Verfasst von: Richard Kategorie:Medien & Internet, Rechtliche Aspekte

 

spam (Quelle:Antje Delater / pixelio.de)

Jeder kennt sie und die meisten Menschen sind von ihnen genervt: Werbe-Mailings auch bekannt als Newsletter. Für die Unternehmen ein strategisch, effektives Marketingmittel da man durch die Mailings umfangreiche Abonnenten-Datenbanken aufbaut und außer

dem so viele potentielle Kunden wie möglich erreicht. Die Schwierigkeit besteht allerdings darin geringe Hürden für das Abonnement und trotzdem eine erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, denn sonst kann es leicht zu einer Kostenfalle kommen.

Denn zum Beispiel ungefragter Newsletter werden vom Empfänger häufig als Spam wahrgenommen und kann dann nicht nur zum Vertrauensverlust in den Unternehmens-Newsletter führen, sondern provoziert auch juristische Schritte. Denn laut Gesetz wird der Versand von unverlangten Werbe-Mailings rechtlich als “unzumutbare Belästigung” gewertet (§7 UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dies gilt nicht nur im Business-to-Costumer, sondern auch im Business-to-Business-Bereich.

 

Der Empfang eines Newsletters bedarf der bewussten, ausdrücklich erteilten Erlaubnis des Abonnenten. Im Zweifelsfall muss die Einwilligung vom Versender nachgewiesen werden. Deshalb sind zum Beispiel versteckte “Einwilligungen” innerhalb von AGB oder Datenschutzerklärung oder auch vorangekreuzte Check-Boxen nicht erlaub. Auch mit Eingabe der E-Mail-Adresse auf der Homepage liegt noch keine ausdrückliche Erlaubnis vor, denn das könnte auch ein Dritter getan haben, der die die E-Mail-Adresse missbraucht.

 

Wenn die Regeln nicht beachtet werden kann dies Abmahnungen zur Folge haben, die sehr teuer werden können, denn die Kostenübernahme für den abmahnenden Anwalt trägt der Abgemahnte.

 

 

Datenschutz TÜV-geprüft

12. Juli 2011 Verfasst von: Maximilian Kategorie:Datenschutz, Datenspeicherung

Online-Delikte steigen, Quelle: reidab_flickr

Firmen werden immer öfter Opfer von spektakulären Diebstählen. Es handelt sich nicht um maskierte Räuber, die mit Großraumtransportern und quietschenden Reifen vor dem Firmengelände halten, sich in Tarnanzügen akrobatisch durch das Gebäude bewegen, während die Sicherheitsmänner entweder schlafen, Fußball gucken oder geräuschlos ausgeschaltet werden.Schließlich bemächtigen sie sich mit größter technischer Raffinesse des Inhalts des Tresors, um anschließend entweder mit einem Helikopter davonzufliegen oder nonchalant aus dem Gebäude schlendern ohne eine Miene zu verziehen und davon träumen die Beute zu verprassen: Hier ein Haus kaufen! Dort ein Auto kaufen! Nein, heutzutage wird Firmen wie Neckermann oder Sony das Tafelsilber gestohlen, ohne dass der Dieb auch nur einen Meter laufen müsste. Er sitzt gemütlich auf der heimischen Couch, verputzt eine Tiefkühlpizza und entwendet den Firmen ihr wertvollstes Gut. Die vertraulichen Daten ihrer Kunden. Kreditkartennummern, Passnummern oder Adressdaten werden geklaut, der Diebstahl an die Öffentlichkeit gebracht und die Firmen nach Lösegeld erpresst. Der Imageschaden der betroffenen Unternehmen ist enorm, das Vertrauen der Kunden erschüttert, sie fliehen unter Umständen in Scharen und bescheren den Konzernen tiefrote Zahlen in ihren Bilanzen.

Eine Investition in ein wirkungsvolles Abwehrsystem solcher Attacken ist deswegen äußerst sinnvoll. Zum einen sichern die Schutzsysteme sensible Kundendaten, zum anderen erzeugen sie Vertrauen auf der Seite der Kunden, die ihre persönlichen Angaben in guten Händen wissen. Zertifikate wie das TÜV Rheinland-Zertifikat “Datenschutz & Datensicherheit“ gewährleisten einen wirkungsvollen Schutz gegen Cyberattacken. Die Standards des Gütesiegels gehen sogar deutlich über die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes hinaus. Experten überprüfen ständig die Effektivität der Schutzmaßnahmen, was dringend erforderlich ist aufgrund der rasanten Entwicklungen und Veränderungen der Attacken.

Dass die Anschaffung eines virtuellen Sicherheitsdienst keine Paranoia, sondern dringend erforderlich ist, zeigt die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2010“: sie notierte ein Rekordhoch der Online-Delikte.

 

Urheberrecht gegen Datenschutz

11. Juli 2011 Verfasst von: Maximilian Kategorie:Datenschutz, Medien & Internet, Rechtliche Aspekte

Datenschutz, Quelle: William George_flickr

Urheberrecht und Datenschutz stehen seit der immer mehr genutzten Möglichkeit, Musik und Filme illegal oder in rechtlichen Grauzonen über das Internet auszutauschen, in einem kaum zu vereinenden Spannungsverhältnis.

Auf der einen Seite steht das Interesse der Musik- und Filmindustrie, die darauf drängt, dass gesetzliche Regelungen wie die Vorratsdatenspeicherung die Internet-Anbieter dazu zwingen, die User-Daten ihrer Kunden langfristig zu speichern, um bei möglichen Verdachtsmomenten schnell und zielgenau reagieren zu können und Verfahren mit Schadensersatzforderungen auf der Basis von überzeugenden Beweismitteln anstoßen zu können. Allerdings ist diese Vorratsdatenspeicherung schon seit geraumer Zeit an sehr strittiger Punkt, entschied doch das Bundesverfassungsgericht, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich nur dann zulässig sei, wenn konkrete Verdachtsmomente bereits bestünden und nicht erst au den Daten an sich ermittelt werden könnten.

In einem Musterverfahren, in dem genau diese Problematik zur Verhandlung stand, klagte die Musikindustrie in Form der Vereinigung Promusicae in Spanien gegen den spanischen Internetanbieter Telefonica auf Herausgabe von Nutzerzdaten. Das Unternehmen lehnte diese Herausgabe allerdings mit der Begründung ab, dass das spanische Recht diese Herausgabe nur genehmigen würde, wenn es sich um ein Strafverfahren handelt oder dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der nationalen Verteidigung dienen würde. Die spanischen Gerichte leiteten daraufhin den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof, in der Hoffnung, dass dieser die übergreifende europäische Rechtssituation klären würde.

Doch auch der Europäische Gerichtshof stellte den Datenschutz über den Urheberschutz und begründete diese Gewichtung damit, dass zwar mehrere EU-Richtlinien den Schutz von geistigem Eigentum vorschreiben, diese Richtlinien aber in keinster Weise den Schutz personenbezogener Daten einschränken dürfe. Die europäische Rechtsprechung besagt in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliedstaaten zwar eine Weitergabe solcher Daten für zivile Verfahren beschließen können, aber dies nicht zwingend erfolgen muss. In jedem Fall muss jedoch die Herstellung eines Gleichgewichts im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Urheberrecht gewährleistet sein, so die Richter des Europäischen Gerichtshofs.